Kletterwaldregeln

  1. Die Regeln des Kletterwaldes sind verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Gast diese Anordnungen an. Bei uns ist nur Barzahlung möglich.
  2. Das Personal des Kletterwaldes übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen diese Ordnung verstoßen, können vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird der Eintritt nicht zurückerstattet.
  3. Lange Haare müssen zu einem Zopf gebunden sein.
  4. Halstücher, Schals und Kopftücher (Hijab) sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  5. Klettern ist nur mit festem, geschlossenem Schuhwerk (z.B. Turnschuhe) möglich.
  6. Die Benutzung der Klettergeräte ist nur während der Öffnungszeit und nach Einweisung gestattet.
  7. Die Nutzung ist nur Personen gestattet, die im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises sind. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet.
  8. Die Benutzung der Elemente des Kletterwaldes Hohe Düne ist nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit beeinflussen können, gestattet. Aus Sicherheitsgründen ist eine Nutzung der Kletterparcours nur bis zu einem Körpergewicht von 120 kg zulässig.
  9. Schwangeren Personen ist das Klettern aus Sicherheitsgründen untersagt.
  10. Gurte werden ausschließlich von unserem Personal an- und ausgezogen.
  11. Handys, Schlüssel, Geldbörsen sind so zu verwahren, dass ein Herabfallen sicher vermieden wird. Für verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  12. Im Kletterwald Hohe Düne, sowie in den Klettergurten herrscht absolutes Rauchverbot.
  13. Vor dem Besuch einer Toilette ist der Gurt vom Personal abzulegen.
  14. Die Gäste benutzen den Kletterwald Hohe Düne einschließlich aller Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkannt werden, haftet der Besitzer nicht. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Der Betreiber und seine Mitarbeiter haften nicht für entstandene Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
  15. Die Besucher werden gebeten, Papier und andere Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse und Papierkörbe zu werfen.
  16. Für vom Nutzer herbeigeführte Schäden, Verunreinigungen und bei Verlust von ausgeliehenen Gegenständen haftet der Verursacher in voller Höhe.
  17. Für eingepullerte Gurte erheben wir eine Reinigungs- und Aufwandspauschale in Höhe von 10,00 €.
  18. Für unnötige Rettungen, bei Benutzung eines Parcours der nicht alters- oder größenzulässig ist, erheben wir eine Gebühr von 20€. Der Gast erhält Kletterverbot.
  19. Beim Besuch von Kindern unter 14 Jahren ist eine erwachsene Begleitperson notwendig. Für nicht kletternde Begleitpersonen ist der Eintritt frei.